Der Wohn-Riester-Kredit zur Finanzierung vom Eigenheim ...

Bei hochwertigen Infos zum Wohn-Riester-Kredit gehen die Daumen hoch.

Mit unserem Fachbeitrag über den Wohn-Riester-Kredit möchten wir Sie bestmöglich zur Thematik informieren. In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Riester-Rente als Altersvorsorge durchsetzen können. Daneben gibt es die Möglichkeit einer indirekten Förderberechtigung. Somit haben auch Eheleute ohne eigenes Einkommen die Möglichkeit auf die Riesterförderung. Beim Wohn-Riester handelt es sich um eine Erweiterung der bekannten Riester-Rente, diese Erweiterung kann oft Vorteile bieten.

Auch bei dieser Regelung erhalten die Sparer staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile. Hier wird das Vermögen zur Finanzierung einer eigenständig genutzten Immobilie verwendet. Allerdings haben die Verbraucher bei der Eigenheimrente einiges zu beachten.

65.000 Neuverträge im ersten Quartal 2012 ...

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekannt gegeben, dass in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres 2012 mehr als 65.000 Bauherren einen so genannten Bau-Riester abgeschlossen haben. Dies entspricht im Vergleich zu 2011 etwa einer Steigerungsrate von weit über 8 Prozent. Der Banksparplan, die klassische Riester-Rentenversicherung sowie die fondsgebundene Variante kamen zusammen lediglich auf 50.000 Neuabschlüsse.

Voraussetzung für den Wohn-Riester ...

Wie bei der Riester-Rente auch, hat der Vertrag zertifiziert zu werden. Mit einer Zertifizierung ist sicher gestellt, dass alle staatlichen Anforderungen erfüllt werden. Es gibt allerdings keine Auskunft über die Güte des gewählten Produktes. Die staatliche Zulage hat bei der Eigenheimrente selbst vom Anleger genutzt zu werden. Der Kredit hat so vollständig in die Finanzierung der Immobilie zu fließen und hat bis zum Renteneintrittsalter wieder ausgelöst zu werden. Von daher hat der Bauherr die Laufzeit des Kredites so zu wählen, dass der Kredit bis zu diesem Zeitpunkt getilgt worden ist. Ansonsten entfallen bereits gewährte staatliche Zulagen.

Allgemeines zum Kredit ...

Die Bedingungen zwischen einem traditionellen Immobilienkredit und einem Riester-Kredit verhalten sich hier nahezu identisch. Bei beiden Kreditvarianten hat der Versicherte eine Kredittilgung, bestehend aus Raten und Zinssatz, zu zahlen. Der Staat gewährt zur Tilgung beim Riester-Kredit allerdings eine staatliche Zulage sowie steuerlichen Vorteile. Die jeweilige Immobilie hat hierbei allerdings selbstständig vom Versicherten bewohnt zu werden. Auch gilt die Regelung, dass das entsprechende Eigenheim nach 2007 erbaut worden zu sein hat. Genauere Informationen sind unter https://www.riesterrente-heute.de zu erhalten.

Zulage beim Eigenheimrentengesetz ...

Der Sparer erhält dann die volle Zulage vom Staat, wenn er mindestens 4 Prozent seines sogenannten rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens als Beitrag einzahlt. Ebenso hat der Anleger bei der Eigenheimrente einen Anspruch auf die Grundzulage, die Kinderzulage, steuerliche Vorteile sowie eine garantierte Mindestrendite auf den Sparanteil. Nicht förderberechtigte Eheleute erhalten über ihren Ehepartner eine indirekte Förderberechtigung. Somit haben sie die Möglichkeit bei einem Jahresbeitrag (Sockelbetrag) von 60 Euro die volle staatliche Zulage zu erhalten. Weitere interessante sowei überaus vorteilhafte Details zur Eigenheimrente sind unter https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/FP/ReFo/Wohnungswesen/2010/Eigenheimrente/01_Start.html zu finden.

Wie funktioniert der Kombikredit ...

Der Kombikredit ist laut Stiftung Warentest die beste Alternative, um sehr günstig an Kapital zu gelangen. Beim Kombikredit hat der Versicherte zunächst einen Bausparvertrag abzuschließen. Dabei wird die Höhe der Bausparsumme entsprechend des Kreditbedarfs festgelegt. Mit Hilfe des tilgungsfreien Darlehens schießt der Anbieter so die benötigte Bausparsumme vor. Dies tut jeder Anbieter so lange bis der Anleger ein Mindestguthaben ansparen konnte. Anschließend erfolgt eine Zuteilung des Bausparvertrages. Der Bauherr erhält jetzt sein angespartes Mindestguthaben sowie das Bauspardarlehen. Bis zum Zeitpunkt der Zuteilung hat der Versicherte die jeweiligen Sparraten sowie die Zinsen für das sogenannte Bauspardarlehen zu zahlen. Nach der Zuteilung des Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen sogleich mit dem zur Verfügung stehenden Guthaben und dem Bauspardarlehen abgelöst. Anschließend gilt es, die anfallenden Raten für das Bauspardarlehen zu entrichten.

Weitere nützliche Informationen und Vergleichsmöglichkeiten für zukünftige Kreditnehmer:

Nach oben ^

Kredite nach Kreditbetrag

Weitere Infos zum Thema